Energieausweis und Energieberatung

Der Energieausweis zeigt auf einer Farbverlaufsskala (von "grün" bis "rot"), wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist.
Er enthält Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen man den Energiebedarf des Gebäudes reduzieren kann. Wer in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann verschiedene Immobilien miteinander vergleichen und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis, der nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden darf, legt lediglich die Verbrauchswerte von mindestens drei zurückliegenden Jahren zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Die dena empfiehlt hingegen den Bedarfsausweis. Zur Ausstellung berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen. Herzstück eines jeden Energieausweises ist die Farbskala mit den Effizienzklassen A+ bis H: Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, helfen die Skala von Grün nach Rot und die Effizienzklassen im neuen Energieausweis den Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Für zu errichtende Gebäude, also für den Neubau, ist immer ein Energieausweis nach dem ermittelten Energiebedarf erforderlich. Bei Bestandsgebäuden benötigt der Eigentümer nur dann einen Energieausweis, wenn er sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet. Dann muss er den Energieausweis dem potenziellen Interessenten vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung. Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis. Der Gebäudeeigentümer muss dieses Dokument spätestens bei der Besichtigung dem potenziellen Interessenten vorlegen.
Aushang von Energieausweisen
Für öffentlich genutzte Nichtwohngebäude mit starkem Publikumsverkehr und über 500 m² Nutzfläche gilt die Aushangpflicht (ab 8. Juli 2015 ab 250m² Nutzfläche). Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland ca. 1,6 Millionen beheizte Nichtwohngebäude. Davon sind etwa 55.000 von der Aushangverpflichtung betroffen.
Unter typischen öffentlichen Nichtwohngebäuden versteht man beispielsweise Sozialämter und andere gemeindliche Ämter, Arbeitsagenturen, Schulen, Universitäten und ähnliche Einrichtungen, aber auch Krankenhäuser. Zum Aushang verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer. Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr, die nicht auf behördliche Nutzung beruhen, haben einen Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen, sobald für das Gebäude ein Energieausweis vorliegt.
Wer stellt Energieausweise aus?
Die Aussteller von Energieausweisen müssen eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker. Detaillierte Informationen liefert der § 21 der EnEV 2014. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht. Die dena bietet eine bundesweite Expertensuche an, in der interessierte Gebäudebesitzer nach Eingabe ihrer Postleitzahl einen Experten ihrer Region finden können. Die Qualifikation der Aussteller wird vor der Aufnahme in die Datenbank durch die dena geprüft.
Quelle: zukunft-haus.info
Gebäude-Energieberatung
Der hierfür zuständige Experte ist der professionell ausgebildete und zugelassene Gebäude-Energieberater. Er ist in der Lage, Ihnen die Gebäudedaten zu liefern, die Sie für eine gezielte und kostensparende Modernisierung unbedingt benötigen. Der Gebäude-Energieberater stellt - wie ein Arzt - zunächst die Diagnose und schlägt dann die geeignete Therapie vor. Das heißt: Er analysiert als Erstes den Ist-Zustand Ihres Hauses, fasst die Ergebnisse anschließend im Energieausweis zusammen, leitet daraus geeignete Maßnahmen zur Energieeinsparung ab und unterbreitet Ihnen schließlich entsprechende Modernisierungsvorschläge. Wichtige Informationen, die Sie über Ihr Haus kennen sollten - sonst verschwenden Sie bares Geld.
Der Gebäude-Energieberater nimmt zunächst die Gebäudedaten auf. Zudem überprüft er die Qualität der Außenbauteile und der Anlagentechnik. Sie umfasst die Warmwasserbereitung, die Heizungsanlage - einschließlich der Rohrleitungen - und ggf. die Lüftungsanlage. In allen Bereichen definiert er Ansatzpunkte für die energetische Modernisierung.
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de







