KFW - förderfähige Maßnahmen zum Effizienzhaus
Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können grundsätzlich alle energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, die ein im Programm zugelassener Sachverständiger in die Planung einbezieht und die den nachstehenden Grundsätzen und der nachstehenden Tabelle entsprechen. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien können bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden (z. B. Pelletheizungen, solarthermische Anlagen). Biomassezentralheizungsanlagen können nur gefördert werden, wenn sie automatisch beschickt sind oder es sich um eine
Holzvergaserzentralheizungsanlage handelt (jeweils ausschließliche Beheizbarkeit mit Biomasse). Nachtstromspeicherheizungen, Niedertemperaturkessel, Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, etc., Kohle- und
Elektroheizungen sowie Anlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik, Windkraftanlagen etc.) werden nicht gefördert.
Grundsätzliches
Bei gemischt genutzten Objekten (Gebäude mit wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung) können nur die Kosten berücksichtigt werden, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes beziehen (im
Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche). Kosten die direkt der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, wie z. B. der Austausch der Fenster in den Wohnungen, dürfen in voller Höhe als Investitionskosten angesetzt werden. Sofern das Gebäude nach seiner Zweckbestimmung überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird, sind eine zentrale Heizungsanlage (einschließlich des hydraulischen Abgleichs bzw. bei bestehenden Anlagen deren Optimierung) sowie eine zentrale Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude förderfähig.
Bei Investitionen an bestehenden Wohngebäuden können auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden, die sich auf neue Wohnflächen beziehen. Die Regelungen für die Förderung
bei Wohnflächenerweiterungen sind dem Programmmerkblatt zu entnehmen. Die reinen nicht energiebezogenen Ausbau- oder Errichtungskosten sind nicht förderfähig.
Es können grundsätzlich Bruttokosten (inklusive Mehrwertsteuer) berücksichtigt werden. Sofern (für Teile des Investitionsvorhabens) eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht (z. B. bei Installation eines Blockheizkraftwerkes) können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden. Für Maßnahmen, die im Programm Energieeffizient Sanieren gefördert werden, ist eine steuerliche Geltendmachung gemäß § 35 a Absatz 3 EStG ausgeschlossen.
Baunebenkosten
Eine anteilige Einbeziehung der Baunebenkosten (in Anlehnung an die II. Berechnungsverordnung) ist möglich. Förderfähig sind insbesondere:
• Architekten- und Ingenieurleistungen
• dem Bauherren obliegende Verwaltungsleistungen (z. B. Baubetreuungsgebühren)
• Kosten von Behördenleistungen (Baugenehmigung, Gebrauchsabnahme, etc.) Darüber hinaus werden die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die direkt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt. Hierzu zählen auch zur Bestandsaufnahme oder zur Qualitätssicherung durchgeführte Infrarot-Thermografie-Aufnahmen und Luftdichtheitsmessungen. Sofern beim Vorhaben die Wiederverwendung von Bauteilen geplant ist, können die dafür entstehenden Beratungskosten gefördert werden. Gefördert werden weiterhin die ggf. anteiligen Kosten für vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Maßnahmen:
• Baustelleneinrichtung (Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen)
• Rüstarbeiten (Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge)
Nicht gefördert werden: Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel, Kosten der Zwischenfinanzierung, Kapitalkosten, Steuerbelastung des Baugrundstückes sowie Umzugskosten und Ausweichquartiere
Welche Maßnahmen sind bei der Wärmedämmung von Wänden förderfähig?
• Abbrucharbeiten (Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern inklusive dann notwendiger Neuerrichtung) und Entsorgung
• Erdaushub bei Dämmung von erdberührten Außenflächen (inkl. Sicherungsmaßnahmen)
• notwendige Bauwerkstrockenlegung
• Erhöhung des Dachüberstandes
• Bohrungen für Kerndämmungen
• Ein- bzw. Anbringen der Wärmedämmung
• Einbau von Dämmsteinen
• Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien (inklusive nachträgliche Verglasung von unbeheizten Loggien)
• Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke
• Einbau neuer bzw. Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen
• Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
• Maler- und Putzarbeiten (inklusive Stuckateurarbeiten), Fassadenverkleidung (Klinker etc.)
• Erneuerung von Ausfachungen bei Fachwerkaußenwänden
• Maßnahmen zum Schlagregenschutz
• Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk
• Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage
• Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen
• Verlegung der Regenrohre
• Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte
• hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
• Erhalt von Nistplätzen für Gebäudebrüter (z. B. durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in die Fassade oder in die Wärmedämmung
Welche Maßnahmen sind bei der Wärmedämmung von Dachflächen förderfähig?
• Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe oder Schweißbahnen, Asbestentsorgung)
• Erneuerung der Dachlattung
• Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
• Ein- bzw. Aufbringen der Wärmedämmung
• Aufdopplung und Verstärkung der Sparren bei Zwischensparrendämmung
• Erneuerung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls wenn für den Einbau einer zusätzlichen Dämmung nachweislich keine ausreichende Tragfähigkeit besteht, z.B. im Fall bestehender Schäden
im Dachstuhl.
• Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben
• Verkleidung der Dämmung (z. B. Gipskartonplatten) sowie Maler- und Tapezierarbeiten bei bereits ausgebautem Dachgeschoss
• Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
• Austausch von Dachziegeln (inklusive Versiegelung), Abdichtungsarbeiten am Dach, inkl. Dachdurchgangsziegel (z. B. Lüftungs- oder Antennenziegel) und Schneefanggitter
• Neueindeckung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc.
• Dachbegrünungen
• Erneuerung/Einbau von Oberlichtern, Lichtkuppeln
• Einbau von Schornsteinfeger-Ausstiegsluken in unbeheizten Dachräumen
• Änderung des Dachüberstands
• Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche
• notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter
• Schornsteinkopf neu einfassen (z. B. Kaminabdeckung, Kaminverkleidung)
• hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
• Erhalt von Nistplätzen für Gebäudebrüter (z. B. durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in besondere Konstruktionen in Traufkästen, Dachschrägen oder im Giebelbereich.
Welche Maßnahmen sind bei der Dämmung von Geschossdecken förderfähig?
• notwendige Abbrucharbeiten
• Bauwerkstrockenlegung
• Aufbringen der Wärmedämmung
• Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
• notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
• notwendige Maler- und Putzarbeiten
• Estrich, Trittschalldämmung, Bodenbelag (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt wird)
• Wiederherstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens
• notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen, z. B. Verlegung von Elektroanschlüssen
• Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen z. B. zum Keller oder Dachboden sowie wärmedämmenden Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
• hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
Welche Maßnahmen sind bei der Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren förderfähig?
• Ausbau und Entsorgung der alten Fenster
• Austausch, Ertüchtigung und Einbau neuer Fenster und Fenstertüren
• Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
• Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion (auch Dämmung von Heizkörpernischen, Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum)
• Abdichtung der Fugen
• Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke
• Einbau neuer bzw. Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen
• Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
• Fliegengitter, sofern diese fest eingebaut sind
• Erneuerung des Heizkörpers bei Einbau größerer Fenster und daraus geringerer Brüstungshöhen
• notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (ggf. anteilig)
• Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle (bei Mehrfamilienhäusern z.B. auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus; Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden)
• notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen, Anschlüsse an Einbruchsicherungen
• einbruchhemmende Türen und Türkonstruktionen, Fenster und Fensterrahmen (inkl. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.)
• einbruchhemmende Nachrüstprodukte wie z. B. Gitter, Zusatzschlösser, Stangenverschlüsse, Querriegelverschlüsse, Dreh- und Drehkippbeschläge, Rollläden
Wir empfehlen vor der Umsetzung einbruchhemmender Maßnahmen eine unabhängige Beratung zur Identifizierung geeigneter Maßnahmen. Unabhängige Beratungsmöglichkeiten finden sich unter www.keinbruch.
de. Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind im Programm "Altersgerecht Umbauen" mitfinanzierungsfähig. Für Sachverständige bietet die RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. den "Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenster und Haustüren" an. Der Bezug ist über www.window.de möglich. Nicht übernommen werden die Kosten für die Neuerrichtung von Wintergärten.
Welche Maßnahmen sind bei der Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren förderfähig?
• Neuverglasung
• Überarbeitung der Rahmen
• Herstellung von Gang- und Schließbarkeit
• Erneuerung bzw. Einbau von Fensterdichtungen (z. B. Falzdichtung, Lippendichtung)
• Dämmung der Einbaufuge
• Herstellung eines luftdichten Anschlusses innen
• Herstellung eines schlagregendichten Anschlusses außen
• Einbau neuer bzw. Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen
• Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
• Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz (für Sachverständige bietet z. B. der VFF Verband Fenster+Fassade e.V. den Leitfaden "Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz" unter www.window.de an)
• einbruchhemmende Türen und Türkonstruktionen, Fenster und Fensterrahmen (inkl. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.)
• einbruchhemmende Nachrüstprodukte wie z. B. Gitter, Zusatzschlösser, Stangenverschlüsse oder Querriegelverschlüsse, Dreh- und Drehkippbeschläge, Rollläden
Wir empfehlen vor der Umsetzung einbruchhemmender Maßnahmen eine unabhängige Beratung zur Identifizierung geeigneter Maßnahmen. Unabhängige Beratungsmöglichkeiten finden sich unter www.keinbruch.
de. Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind im Programm "Altersgerecht Umbauen" mitfinanzierungsfähig.
Desweiteren sind Maßnahmen im Bereich Heizungsanlage und Lüftung förderfähig.








